Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die durch das Hochwasser Geschädigten durch finanzielle Soforthilfen. Die geltend gemachten Schäden müssen durch Unwetterereignisse ab dem 31. Mai 2024 verursacht worden sein.
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die durch das Hochwasser Geschädigten durch finanzielle Soforthilfen. Die geltend gemachten Schäden müssen durch Unwetterereignisse ab dem 31. Mai 2024 verursacht worden sein.
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